Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für die Bilddatenbank des Bundesamtes für Sport Magglingen (AGB)

(Stand 1.5.2003)

1. Allgemeines
Das Bundesamt für Sport Magglingen (BASPO) bietet eine Recherche-Plattform für Fotos. Alle Bilder in der Datenbank des BASPO sind urheberrechtlich geschützt. Die alleinigen Rechte liegen immer beim BASPO und dem Fotografen. Mit dem erfolgten Erhalt (Versand oder Herunterladen) eines Bildes, gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, BASPO erkennt diese schriftlich an.

2. Nutzungsrechte
Alle überlassenen Daten werden nur leihweise zur redaktionellen, einfachen, einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung ohne Exklusivrechte zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die gelieferten Datenträger brauchen nicht retourniert zu werden. Nach der Verwendung dürfen die Fotos nicht in eigenen Mediendatenbanken archiviert werden. Ein erneutes Verwenden erfordert erneute Abgeltung der Nutzungsrechte sowie Sendung von Belegsexemplaren gemäss Punkt 7.

3. Sonstige Rechte
Der Kunde ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Schweizerischen Presserates (Pressekodex, www.presserat.ch) und die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Rechte am Unternehmen usw.) zu beachten und strikte einzuhalten. Besonders ist der vorsichtigen Verwendung der Fotos zur Illustration kontroverser Themen (Doping, Gewalt u.a.m.) Rechnung zu tragen. In diesem Falle ist die Absprache mit dem BASPO unerlässlich. Die Haftung bei einer unkorrekten, problematischen Verwendung der Fotos liegt ausschliesslich bei der publizierenden Stelle. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung hat der Kunde daraus resultierende Ansprüche selbst zu tragen und stellt BASPO und den jeweiligen Urheber von Ansprüchen Dritter frei. Die Nutzung der Daten, sowohl im In- als auch im Ausland, unterliegt schweizerischem Recht.

4. Zugang
Jeder Nutzer, kann per Internet Anfragen für Recherche, Versand und Verwendung beantragen.

5. Recherche
Für die Recherche werden bis auf weiteres keine Kosten verrechnet.

6. Honorare
Bis auf weiteres ist die Verwendung der erhaltenen Daten unter Berücksichtigung von Punkt 7 nicht honorarpflichtig.

7. Belegnachweis
Veröffentlichte Daten sind mit folgenden möglichen Urhebervermerk z u bezeichnen. Die Bezeichnung kann unmittelbar bei der publizierten Foto, auf der entsprechenden Seite oder in einem Impressum stehen. Das Foto muss dem Urhebervermerk eindeutig zuweisbar sein.
– BASPO
– BASPO, [Name des Fotografen]
– Fotograf
Von jeder Veröffentlichung sind kostenlos und unaufgefordert innerhalb von einem Monat nach Lieferung zwei Belegsexemplare an das BASPO (Fotoarchiv BASPO, Quellenweg 3, 3252 Worben) zu senden. Ist dies, z.B. wegen späterer Veröffentlichung, nicht innerhalb dieser Frist möglich, ist dies dem BASPO (E-Mail: foto@baspo.admin.ch) umgehend zu melden. Bei Missachtung wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 500.- in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Honorare sind innerhalb 30 Tagen nach Veröffentlichung oder nach Erhalt der Rechnung vom BASPO ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.

9. Datenschutz
Alle für die Rechnungsstellung und Betrieb der Datenbank notwendigen Informationen werden maschinell gespeichert, verarbeitet und archiviert.

10. Vertragspartner
Für alle vertraglichen Beziehungen im In- und Ausland, gilt das schweizerische Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort dafür ist Bern. Vertragsschliessende was die Zurverfügungstellung der druckfähigen Daten anbelangt sind der Kunde und das BASPO.

11. Salvatorische Klausel
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.