(Stand 1.5.2003)
1. Allgemeines
Das Bundesamt für Sport Magglingen (BASPO) bietet eine Recherche-Plattform
für Fotos. Alle Bilder in der Datenbank des BASPO sind urheberrechtlich
geschützt. Die alleinigen Rechte liegen immer beim BASPO und dem
Fotografen. Mit dem erfolgten Erhalt (Versand oder Herunterladen) eines
Bildes, gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, BASPO erkennt diese schriftlich an.
2. Nutzungsrechte
Alle überlassenen Daten werden nur leihweise zur redaktionellen,
einfachen, einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung ohne Exklusivrechte
zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die gelieferten Datenträger brauchen nicht retourniert zu werden.
Nach der Verwendung dürfen die Fotos nicht in eigenen Mediendatenbanken
archiviert werden. Ein erneutes Verwenden erfordert erneute Abgeltung
der Nutzungsrechte sowie Sendung von Belegsexemplaren gemäss Punkt
7.
3. Sonstige Rechte
Der Kunde ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Schweizerischen
Presserates (Pressekodex, www.presserat.ch)
und die Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte,
Rechte am Unternehmen usw.) zu beachten und strikte einzuhalten. Besonders
ist der vorsichtigen Verwendung der Fotos zur Illustration kontroverser
Themen (Doping, Gewalt u.a.m.) Rechnung zu tragen. In diesem Falle
ist die Absprache mit dem BASPO unerlässlich. Die Haftung bei
einer unkorrekten, problematischen Verwendung der Fotos liegt ausschliesslich
bei der publizierenden Stelle. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung
hat der Kunde daraus resultierende Ansprüche selbst zu tragen
und stellt BASPO und den jeweiligen Urheber von Ansprüchen Dritter
frei. Die Nutzung der Daten, sowohl im In- als auch im Ausland, unterliegt
schweizerischem Recht.
4. Zugang
Jeder Nutzer, kann per Internet Anfragen für Recherche, Versand
und Verwendung beantragen.
5. Recherche
Für die Recherche werden bis auf weiteres keine Kosten verrechnet.
6. Honorare
Bis
auf weiteres ist die Verwendung der erhaltenen
Daten unter
Berücksichtigung von Punkt 7 nicht
honorarpflichtig.
7. Belegnachweis
Veröffentlichte Daten sind mit folgenden möglichen Urhebervermerk
z u bezeichnen. Die Bezeichnung kann unmittelbar bei der publizierten
Foto, auf der entsprechenden Seite oder in einem Impressum stehen.
Das Foto muss dem Urhebervermerk eindeutig zuweisbar sein.
– BASPO
– BASPO, [Name des Fotografen]
– Fotograf
Von
jeder
Veröffentlichung sind kostenlos und unaufgefordert innerhalb von einem Monat
nach Lieferung zwei Belegsexemplare an das BASPO (Fotoarchiv BASPO, Quellenweg
3, 3252 Worben) zu
senden. Ist
dies, z.B. wegen späterer Veröffentlichung, nicht innerhalb dieser
Frist möglich, ist dies dem BASPO (E-Mail: foto@baspo.admin.ch) umgehend
zu melden. Bei
Missachtung
wird
ein
Unkostenbeitrag
von Fr. 500.- in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen
Honorare sind innerhalb 30 Tagen nach Veröffentlichung oder
nach Erhalt der Rechnung vom BASPO ohne jeglichen Abzug zu bezahlen.
9. Datenschutz
Alle für die Rechnungsstellung und Betrieb der Datenbank notwendigen
Informationen werden maschinell gespeichert, verarbeitet und archiviert.
10. Vertragspartner
Für alle vertraglichen Beziehungen im In- und Ausland, gilt
das schweizerische Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort dafür ist Bern.
Vertragsschliessende was die Zurverfügungstellung der druckfähigen
Daten anbelangt sind der Kunde und das BASPO.